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   BVerwG, 28.08.1992 - 4 B 170.92   

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https://dejure.org/1992,3198
BVerwG, 28.08.1992 - 4 B 170.92 (https://dejure.org/1992,3198)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.1992 - 4 B 170.92 (https://dejure.org/1992,3198)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 1992 - 4 B 170.92 (https://dejure.org/1992,3198)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Streitwert - Baugenehmigung für Imbiß-Verkaufswagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 13 Abs. 1 Satz 1
    Streitwert; Imbissstand; Verkaufswagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwert für baurechtliche Streitigkeiten (IBR 1993, 210)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 108
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 01.09.1989 - 4 B 99.89

    Zulässigkeit von Einkaufszentren u. Verbrauchermärkten im Mischgebiet bzw.

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1992 - 4 B 170.92
    Auf diesen Überlegungen beruht die Rechtsprechung des Senats, den Streitwert von Klagen auf Erteilung der Baugenehmigung für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb im Regelfall auf 100 DM je Quadratmeter Verkaufsfläche festzusetzen (vgl. z.B. Beschluß vom 1. September 1989 - BVerwG 4 B 99.89 - KostRsp. GKG § 13 Nr. 255) und für Klagen auf Genehmigung einer Spielhalle mit Geldspielgeräten regelmäßig einen Streitwert von 1.000 DM je Quadratmeter anzunehmen (Beschluß vom 20. August 1992 - BVerwG 4 C 57.87 -).
  • OVG Niedersachsen, 23.10.2009 - 11 OA 391/09

    Streitwertbestimmung hinsichtlich der Veranstaltung und Vermittlung von sog.

    Ist dieser nicht hinreichend sicher zu bestimmen, darf aus Gründen der Praktikabilität pauschalierend vorgegangen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1992 - 4 B 170/92 -, NVwZ-RR 1993, 108).
  • BVerwG, 02.03.2023 - 4 KSt 1.23

    Statthaftigkeit der Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung

    Die vom Kläger unter Bezugnahme auf den Beschluss des Senats vom 28. August 1992 - 4 B 170.92 - (Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 63) für erforderlich erachtete wirtschaftliche Betrachtungsweise führt auf kein anderes Ergebnis.
  • OVG Saarland, 16.05.2017 - 1 E 368/17

    Streitwertfestsetzung in Verfahren betreffend Online-Casinospiele

    OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.10.2009 - 11 OA 391/09 -, a.a.O., juris-Rdnr. 2 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 28.8.1992 - 4 B 170/92 -, NVwZ-RR 1993, 108, zitiert nach juris.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.2023 - 13 S 569/23

    Streitwertbemessung bei Normenkontrollanträgen gegen die Ausweisung von

    Für eine Pauschalierung des Streitwerts ist nur dann kein Raum, wenn sich der Antragsbegründung das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers an der angestrebten gerichtlichen Entscheidung hinreichend eindeutig entnehmen lässt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 07.09.2016 - 5 KSt 6.16 - juris Rn. 2 ff. und vom 28.08.1992 - 4 B 170.92 - juris Rn. 4; OVG Saarland, Beschluss vom 16.05.2017 - 1 E 368/17 - juris Rn. 20 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.11.2011 - 13 A 3064/08 - juris Rn. 17 ff.; Dörndorfer in Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 5. Aufl., GKG § 52 Rn. 2 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1999 - 10 B 138/99

    Erfordernis einer Baugenehmigung für die Aufstellung eines Imbisswagens

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 28. August 1992 - 4 B 170/92 -, NVwZ-RR 1993, 108: Streitwert für ein Verfahren auf Erteilung einer Baugenehmigung für einen Imbiß-Verkaufswagen regelmäßig 10.000,- DM.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.06.2004 - 3 O 68/03

    Bemessung des Streitwertes für eine Anfechtungsklage bei Nutzung einer baulichen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Niedersachsen, 14.04.2000 - 1 O 629/00

    Bauvorbescheid; Streitwert; Verbrauchermarkt

    Zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung schließt sich der Senat jedoch nunmehr der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an (Beschl. v. 28.8.1997 - 4 B 170/92 -, NVwZ-RR 1993, 108 unter Hinweis auf den Beschl. v. 1.9.1989 - 4 B 99.89 -, Kostenrechtsprechung GKG § 13 Nr. 255).
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